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Adressen Staatsanwaltschaften Deutschland
Akzeptanz von Hochschul-Fundraising in der Wirtschaft
Alte Samariter und Neue Manager
Anbieterkennzeichnung im Internet
Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen in Baden-Württemberg 2008
Basel II: Fallstrick oder Chance für NPOs
Bessere Öffentlichkeitsarbeit erforderlich
CI-Vernetzung: Corporate Identity im Verband
Databasemanagement für Fundraiser
Der Vorstand - ein besonderes Ehrenamt
Geldauflagen und Bußgelder richtig akquirieren
Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen
Neuregelung der Vorstandshaftung
Nonprofit-Archiv: Informationstechnologie
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Nonprofit-Organisationen
Regenwald Aktiengesellschaft soll helfen
So reduzieren Sie den «normalen» Verlust Ihrer Förderer
Spendendosenaktionen: Sammeln in Ladengeschäften
Sponsoring – auch in der Schule?
Systematische Pressearbeit gefordert
Tätigkeiten in sozialen Organisationen besser versichern
Telemediengesetz ab 1. März 2007
Umsatzsteuer: Änderung von § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG
Verbände konkurrenzfähig gegenüber Unternehmen
Vereinsinsolvenz nach Amtsniederlegung
Vieles spricht beim Spendendank für einen Anruf
Was können Dankesbriefe alles bewirken?
Wer hat welchen Anteil im Bußgeld-Fundraising?
Wie Sie Ihre Spender zu «mehr» bewegen: Grading up
V & M Service GmbH
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D-78421 Konstanz
Tel. 07531-282141
FAX 07531-282179
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Gesucht wurde Sponsoring
Vorlage Sponsoringvertrag mit ausführlichen Erläuterungen und Checkliste.
Größere Unternehmen, die Sponsoring professionell betreiben und dafür auch größere Beträge investieren, suchen sich zur Zusammenarbeit in der Regel nur Vereine, deren Arbeitstechniken, Organisationsgrad, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit professionell organisiert ist. Vereine, die zu schlecht oder zu wenig organisiert sind, bedeuten für größere Sponsoren ein hohes Risiko an Projektpleiten, Imageverlust, Projektgeldverlust oder mögliche Umsatzeinbußen. Sponsoren wollen ihre gesetzten Ziel tatsächlich erreichen. Sie werden ihr Geld daher nur selten bei Vereinen investieren, die durch schlecht organisierte Vorstandsarbeit, „Vereinsmeierei“ oder andere „unkalkulierbare Gegebenheiten“ gekennzeichnet sind. Sponsoren sind in der Regel Profis und sie suchen professionelle, zuverlässige und wirtschaftlich denkende Ansprechpartner in den Vereinen.
Hier erhalten Sie ein Muster eines Sponsoring-Vertrages mit ausführlichen Erläuterungen, Tipps und einer Checkliste.
Sie können die im Download enthaltene RTF-Datei in Ihrem Textverarbeitungsprogramm bearbeiten.
Dateiformat: PDF und RTF
10 Seiten, 7,90 Euro
Fachbeiträge aus dem Nonprofit-Sektor zum Thema Fundraising
Alternative zum klassischen Werbebrief, Das gute alte Relationship Fundraising, Die Zukunft liegt im Online- Fundraising, Die öffentliche Förderung heute, Erbschaftsmarketing, E-Mail-Werbung und Newsletter, Kosten für Spendenwerbung, Lohnt es sich, einen Fundraiser einzustellen? Neuordnung des Spendenrechts seit dem 1. Januar 2000, Regional-Sponsoren im Aufwind, „Besser als jede Werbung“: Sportsponsoring regional!
Spendenaufrufe per E-Mail, Stiftung als Fundraisinginstrument, Umbruch im Spendenmarketing, Wo sind meine Spender?
67 Seiten, 5,00 Euro
Eine empirische Analyse – Kernergebnisse der Studie.
Angesichts sinkender staatlicher Zuwendungen bemühen sich deutsche Hochschulen zunehmend um Spenden, Sponsoren und Stifter aus der Wirtschaft. Die Erfolgsaussichten dieser Aktivitäten, die unter dem Schlagwort Fundraising subsummiert werden, sind aufgrund mangelnder Erfahrung nur schwer prognostizierbar. In der vorliegenden Arbeit wird auf Basis eines Untersuchungsmodells die Akzeptanz und Verbreitung von Hochschul-Fundraising in der Wirtschaft sowie der Einfluss bestimmter Faktoren auf die Förderbereitschaft untersucht. Es zeigt sich, dass sie Akzeptanz und Verbreitung von Hochschul-Fundraising bzw. Hochschul-Förderung relativ hoch ist. Dabei beurteilen große Unternehmen Hochschul-Fundraising tendenziell positiver als kleine und mittlere Unternehmen. Hinsichtlich der Förderungsform bevorzugen die Unternehmen Sponsoring vor Spenden und Stiftungen. Die vorliegenden Kernergebnissen der Studie enhalten zahlreiche Grafiken und Schaubilder.
10 Seiten, 3,00 Euro
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Wie kann und darf Schule heute finanziert werden?
Wer beklagt das Projekt „Zeitung in der Schule?“ Wer kritisiert die Börsenspiele der Banken für Schulklassen? Wer spricht sich gegen die Nutzung von Unterrichtsmaterial der Krankenkassen zur Sozialversicherung oder zur Suchtvorbeugung aus? – Heute werden die Schulen durch „Drittmittel“
erheblich unterstützt.
Der Bereich Schule öffnet sich langsam und behutsam für die Wirtschaft und damit auch für kommunikative Aktivitäten. Die angespannte Kassenlage der öffentlichen Hand hat diesen Prozess ebenso in Gang gesetzt wie die Erkenntnis, dass man den Bereich der Schule nicht einfach abschotten kann. So bekommen die Begriffe „Sponsoring“ und „Fundraising“ im Umfeld Schule eine immer größere Bedeutung.
Die zunehmenden Angebote aus der Werbebranche bieten den Schulen neben der Entlastung der Etats auch die Chance für eine pädagogisch fundierte Auseinandersetzung mit der Wirtschaft. Oberstes Leitmotiv bei der Frage der Zulässigkeit einer Sponsoring-Maßnahme ist jedoch der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Der ordnungsgemäße Schulbetrieb und die Beachtung anerkannter Grundsätze von Unterricht und Erziehung müssen sichergestellt werden.
1 Seite, 0,40 Euro
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Sponsoring-Erlass vom 18. Februar 1998
Neben Spenden sind Sponsoringzahlungen eine der häufigsten Finanzierungsmittel gemeinnütziger Körperschaften. Im Gegensatz zu Spenden, die beim Spender (auch Firmen und Unternehmer) steuerbegünstigt und damit im Rahmen ihrer Höchstgrenzen abzugsfähig sind unterscheidet sich Sponsoring im Wesentlichen dadurch, daß die geleisteten Zahlungen nicht im idellen Bereich der Körperschaft zu erfassen sind.
Mit dem Sponsoringschreiben vom 18. Februar 1998 eröffnen sich zwei zusätzliche Möglichkeit, die «steuerlich schädliche» Sponsoringzahlung zu umgehen (Ziffer II, RdNr 9, Absatz 2):
- die Körperschaft duldet nur die Ausnutzung ihres Namens für Werbezwecke durch den Sponsor.
Beispiele: Hinweis auf die Sponsorentätigkeit auf den Produkten des Unternehmens, Imagepflege des Unternehmens bei seinen Geschäftskunden oder Angestellten durch Hinweis auf Briefkopf oder bei Betriebsversammlungen).
Die Körperschaft darf sich an den Werbemaßnahmen bzw. Events des Sponsors nicht aktiv beteiligen!
- Die Körperschaft weist nur auf die Unterstützung durch den Sponsor hin.
Beispiele: Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf Eintrittskarten etc., jedoch ohne «besondere Hervorhebung».
Erlass des BMF mit Kommentar.
2 Seiten, 3,90 Euro
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