1: Radiowerbung für Non-Profit-Organisationen
2: „Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“
3: Deutscher Engagementpreis 2010
5: Gold-Award für das Charity-Magazin „HelpTheWorld-NOW“
6: Ehrenamtskarte mit Versicherungsschutz
7: Keine Spendensammlungen des Vereins Helfen-Hilft-International e.V. in Rheinland-Pfalz
8: Initiative Transparente Zivilgesellschaft
9: Förderpreis Aktive Bürgerschaft 2011 für Bürgerstiftungen
10: Digitales Fundraising soll leichter werden
11: Transparenz gemeinnütziger Organisationen
12: Bibel TV dankt 32.000 Spendern
13: Transparenzsystem zur Bewertung von Hilfsorganisationen
14: Hilfsprojekte profitieren von Deutschlands erstem karitativen Mobilfunkangebot
15: Aktion Mensch legt ihren ersten Jahresbericht vor
17: Über 6 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen
18: PHINEO möchte Transparenz im Spendenmarkt schaffen
19: Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze
20: parameta schreibt Wettbewerb „Projekt-Hilfe für Helfer“ aus
21: Dr. Volker Klenk: „Stiftungen müssen raus aus der dunklen Ecke.“
22: Hertie-Stiftung: 29 Millionen EUR für Modellprojekte
23: 15.000 Euro für Förderpreis „Beispielhafte Hilfe für kranke Kinder“
24: Kooperation im Online-Fundraising
25: Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen 2008 in Baden-Württemberg
26: Weltverbessern à la Web 2.0
27: sofortüberweisung.de für alle Charity-Organisationen kostenfrei
28: Prominente Unterstützung aus der Fußballwelt
29: Leichtathletik WM 2009: Sporthilfe punktet mit Payback Spendenscheck
30: Umweltschutz trotz Wirtschaftskrise hoch im Kurs
31: 55.000 Euro für zündende Ideen
33: Charity Gala: 250.000 Euro für Almaz und Karlheinz Böhm Stiftung
34: Versicherungsschutz im Ehrenamt
35: CARE-Geschäftsführer wechselt zur Welthungerhilfe
36: Marita Haibach erhält als erste Fundraiserin das Bundesverdienstkreuz
37: Gemeinnützige Hertie-Stiftung: 27 Millionen Euro für Modellprojekte im Jahr 2008
38: 1.411.475 Euro Bußgeldzuwendungen in Hamburg
39: BAföG-Verfahren: 1.515 Verfahrenseinstellungen mit Bußgeldauflagen
40: Der Wettbewerb im Fußball ist intakt, auf dem Spielfeld und im Sponsoring
41: S20 gegründet: Großsponsoren initiieren eigene Interessenvertretung
42: Bußgeld-Fundraising: Informationen und Adressen
43: Spendendosenaktionen: Sammeln in Ladengeschäften
44: Herausragende Sponsoringkonzepte
46: „Sponsoring-Urteil“ aus dem Jahr 1995 aufgehoben
49: ESB übernimmt spendenboerse.com von Amway
50: Kostenlose Ausstattung für den Vereins- und Schulsport
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Die Beklagte hatte im Juni 1994 in einer Zeitungsanzeige für Brillengläser mit UV-Schutz geworben. In ihre Anzeige hatte sie das Emblem der Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V. aufgenommen, die sich für den Schutz bedrohter Tierarten einsetzt. Umrandet war das Emblem von dem Text: „Binder-Optik unterstützt die Aktionsgemeinschaft Artenschutz e.V.“. Der Kläger, ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, beanstandete dies als wettbewerbswidrig. Es handele sich hier um eine Imagewerbung, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit den angebotenen Waren stehe und darauf abziele, das Kundenverhalten unsachlich zu beeinflussen.
Landgericht und Berufungsgericht haben die Unterlassungsklage als begründet angesehen. Das Berufungsgericht hat angenommen, die Beklagte spreche durch den Hinweis auf ihre Unterstützung der Aktionsgemeinschaft in wettbewerbswidriger Weise die Gefühle der Verbraucher an. Sie nutze damit im Interesse ihres Warenumsatzes das Engagement von Verbrauchern für den Umweltschutz aus.
Der Senat hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Beklagte handele nicht wettbewerbswidrig, wenn sie wie in der beanstandeten Anzeige darauf hinweise, dass sie den Umweltschutz unterstütze. Die Anzeige sei nicht geeignet, die Verbraucher unangemessen unsachlich zu beeinflussen (vgl. nunmehr § 4 Nr. 1 UWG). Eine Werbeaussage könne nicht schon dann als wettbewerbsrechtlich unlauter angesehen werden, wenn das Kaufinteresse maßgeblich durch Ansprechen des sozialen Verantwortungsgefühls geweckt werden solle, ohne dass dies in einem sachlichen Zusammenhang mit den beworbenen Waren stehe. Soweit früheren Entscheidungen strengere Maßstäbe zu entnehmen sind, hält der Senat daran nicht mehr fest.
Mit diesem Urteil vom 22. September 2005 – Aktenzeichen I ZR 55/02 – endet wohl ein seit über 10 Jahren anhängiges Verfahren. Das Verfahren begann am 23. Februar 1995 vor dem Landgericht Stuttgart und führte über das Oberlandesgericht Stuttgart zum Bundesgerichtshof, welches noch 1996 gegen Binder-Optik entschied. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 dieses Urteil aufgehoben und damit eine neuerliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof eingeleitet.
26.09.2005
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