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Stifterverband fordert mehr Stifterautonomie und schlanke, effiziente Kontrollstrukturen

Stiftern und Stifterinnen soll es zu Lebzeiten in allen Bundesländern möglich sein, Stiftungssatzungen anzupassen.

Anlässlich des 7. Stiftertages am 21. Oktober 2009 bekräftigte der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft seine Empfehlungen an die neue Bundesregierung durch Präzisierungen im Bürgerlichen Gesetzbuch in allen Bundesländern sicherzustellen, dass Stifterinnen und Stiftern das generelle Recht zu Änderungen der Stiftungssatzung erhalten.

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Die Entscheidung zu stiften ist eine Lebensentscheidung von großer Tragweite. Das eigene Vermögen wird dauerhaft gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken zur Verfügung gestellt. 90 % aller Stiftungen werden zu Lebzeiten des Stifters der Stifterin errichtet. Stifter bringen sich immer häufiger aktiv in die Stiftungsarbeit ein, gestalten diese mit und sind an der Umsetzung der jeweiligen Förderprogramme tatkräftig beteiligt. Die Grundlage der Stiftungsarbeit ist die Stiftungssatzung, die auf der Basis des Stifterwillens festgeschrieben und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Ist diese Satzung einmal anerkannt, gilt sie in einigen Bundesländern als nahezu unumstößlich. Der Stifter kann nicht mehr korrigieren, wenn er bei der aktiven Stiftungsarbeit erkennt, dass andere gemeinnützige Zwecke eher einer Förderung bedürfen. Der Stifterverband fordert daher zu Lebzeiten des Stifters bundeseinheitlich mehr Änderungskompetenz, wie sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bereits gesetzlich gestattet ist.

Stiftungen werden derzeit durch zwei Behörden, die Finanzverwaltung und die Stiftungsaufsichtsbehörden mit unterschiedlicher Zielrichtung geprüft. Dabei werden gleiche Sachverhalte, wie z.B. das Rechnungswesen und die Zweckverwirklichung doppelt geprüft. In Erwartung einer weiter wachsen Anzahl gemeinnütziger Stiftungen - in 10 Jahren hat sich die Anzahl der Stiftungen verdoppelt - kann eine gleichbleibend effiziente Kontrolle ohne Ausweitung der staatlichen Budgets nur vermieden werden, wenn die Prüfungen der Behörden aufeinander abgestimmt werden. Da die Finanzverwaltung das Rechnungswesen und die Mittelverwendung bereits durchgängig prüft, könnten entsprechende Kontrollen der Stiftungsaufsichten entfallen. Auf die Einschaltung von externen Prüfern zur Entlastung der Stiftungsaufsichten auf Kosten der Stiftungen könnte dann meist verzichtet werden. Eine so synchronisierte und genauso effiziente Staatskontrolle hätte vor allem für kleine Stiftungen und solche mittlerer Größe gleichzeitig die positive Wirkung, dass sie durch Senkung des Verwaltungs- und Prüfungsaufwands mehr Mittel für gemeinnützige Zwecke einsetzen könnten.

Das DSZ - Deutsche Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verwaltet über 430 Stiftungen aus den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie Soziales. Die Vermögen dieser Stiftungen wurden im Jahr 2008 mit 161 Mio. Euro neu und zusätzlich dotiert und betrugen zum Jahresende insgesamt 2 Mrd. Euro. Aus Erträgen und Spenden konnten diese Stiftungen 121 Mio. Euro für die Förderung von Projekten und die Dotierung von Rücklagen bereitstellen.

20.10.2009

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