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1.411.475 Euro Bußgeldzuwendungen in Hamburg

Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder.

Zwei Mal im Jahr wird der Sammelfonds für Bußgelder ausgeschüttet und an gemeinnützige Vereine und Organisationen verteilt. Im Jahr 2008 standen hierfür 1.411.475,43 € zur Verfügung. Insgesamt wurden 291 Organisationen in ihrer Arbeit unterstützt.

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Bußgeld-Fundraising, Bußgeld-Marketing


Das Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. Insgesamt bestehen vier Sammelfonds: einer bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten je einer für allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen und Jugendstrafsachen. Für alle Fonds bestehen einheitlich zehn Fördergebiete, darunter zum Beispiel Straffälligen- und Bewährungshilfe, Hilfe für das behinderte Kind, Natur- und Umweltschutz, Hilfe für Opfer von Straftaten.

Im Verfahren bestimmen Staatsanwaltschaft und Gerichte eines der zehn Fördergebiete, dem das Bußgeld zugute kommen soll. Anschließend legt für jeden der Fonds ein Gremium fest, wie die Verteilung auf die einzelnen Institutionen erfolgt. Diesem Gremium gehören jeweils ein Richter bzw. eine Richterin, ein Staatsanwalt bzw. eine Staatsanwältin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Justizbehörde an, außerdem zwei beratende Mitglieder der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Zuwendungen können grundsätzlich alle Organisationen erhalten, die auf eine von der Justizbehörde geführte Liste aufgenommen wurden. Hierzu muss die Einrichtung einen gemeinnützigen Zweck nachweisen, ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürgerinnen und Bürger wirken. Außerdem muss sie sich bereit erklären, sich der Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs zu unterziehen und die sachgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen

03.03.2009

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