1: Spendensammlungsverbot gegen Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.
2: Sachsen: Über 2,7 Millionen Euro Geldauflagen für einen guten Zweck
3: Wie viele Vereine gibt es in der Schweiz?
4: 7,9 Millionen Euro Geldauflagen 2009 in Hessen
5: 24-Stunden-Webinar „Wir sind Umsatz“ zugunsten Charity-Projekts
6: Radiowerbung für Non-Profit-Organisationen
7: „Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“
8: Deutscher Engagementpreis 2010
9: Gold-Award für das Charity-Magazin „HelpTheWorld-NOW“
10: Ehrenamtskarte mit Versicherungsschutz
11: Keine Spendensammlungen des Vereins Helfen-Hilft-International e.V. in Rheinland-Pfalz
12: Initiative Transparente Zivilgesellschaft
13: Transparenz gemeinnütziger Organisationen
14: Bibel TV dankt 32.000 Spendern
15: Transparenzsystem zur Bewertung von Hilfsorganisationen
16: Hilfsprojekte profitieren von Deutschlands erstem karitativen Mobilfunkangebot
17: Aktion Mensch legt ihren ersten Jahresbericht vor
18: Über 6 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen
19: PHINEO möchte Transparenz im Spendenmarkt schaffen
20: Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze
21: 15.000 Euro für Förderpreis „Beispielhafte Hilfe für kranke Kinder“
22: 2,27 Millionen Euro Geldauflagen im OLG-Bezirk Celle im Jahr 2009
23: Gericht bestätigt landesweites Sammlungsverbot der ADD
25: 1,77 Millionen Euro gingen 2009 an gemeinnützige Vereine
26: Kooperation im Online-Fundraising
27: Der Goldbär hat ein Herz für Kinder
28: Postkarten für den guten Zweck
29: Spendenmonitor Schweiz 2009
30: Schwitzen statt Sitzen findet großen Zuspruch
31: HelpCard-Geschenkkartenshop
32: Spendensammlungsverbot gegen den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken
33: Malteser und Wöhrl nehmen wieder gut erhaltene Kleidung und Schuhe entgegen
34: Förderpreis der Hamburg-Mannheimer-Stiftung
35: 29 Jahre HanseMerkur Preis für Kinderschutz
36: Soziale Projekte von Kindern und Jugendlichen gesucht
37: „Deutscher Spendenmonitor“ 2009: Zahl der Spender gesunken
38: Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen 2008 in Baden-Württemberg
39: Förderpreis Aktive Bürgerschaft 2010
41: Weltverbessern à la Web 2.0
42: Transparenzpreis 2009 für Deutsche Welthungerhilfe
43: Welche sozialen Einrichtungen brauchen tatkräftige Hilfe?
44: Der Hilfe auf die Sprünge helfen
46: Altkleider-Spendenplattform im Internet
48: Online-Fundraising per sofortüberweisung.de
49: Mc Donald's: Hilfe für schwer kranke Kinder
50: „SOS-Fahrtreppe“ für mehr Patenschaften
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Das Sammelfondsverfahren zur Verteilung der in Hamburg anfallenden Bußgelder besteht seit 1972. Insgesamt bestehen vier Sammelfonds: einer bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten je einer für allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen und Jugendstrafsachen. Für alle Fonds bestehen einheitlich zehn Fördergebiete, darunter zum Beispiel Straffälligen- und Bewährungshilfe, Hilfe für das behinderte Kind, Natur- und Umweltschutz, Hilfe für Opfer von Straftaten.
Im Verfahren bestimmen Staatsanwaltschaft und Gerichte eines der zehn Fördergebiete, dem das Bußgeld zugute kommen soll. Anschließend legt für jeden der Fonds ein Gremium fest, wie die Verteilung auf die einzelnen Institutionen erfolgt. Diesem Gremium gehören jeweils ein Richter bzw. eine Richterin, ein Staatsanwalt bzw. eine Staatsanwältin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Justizbehörde an, außerdem zwei beratende Mitglieder der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Zuwendungen können grundsätzlich alle Organisationen erhalten, die auf eine von der Justizbehörde geführte Liste aufgenommen wurden. Hierzu muss die Einrichtung einen gemeinnützigen Zweck nachweisen, ihren Sitz in Hamburg haben oder für Hamburger Bürgerinnen und Bürger wirken. Außerdem muss sie sich bereit erklären, sich der Kontrolle des Hamburger Rechnungshofs zu unterziehen und die sachgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen
03.03.2009
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