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BAföG-Verfahren: 1.515 Verfahrenseinstellungen mit Bußgeldauflagen

2.987 BAFöG-Verfahren in Rheinland-Pfalz abgeschlossen.

Im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier) haben die Staatsanwaltschaften bislang 2.987 Verfahren wegen der Vorwurf des Betruges durch unzutreffende Vermögensangaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf BAföG-Unterstützung bearbeitet. Offen sind derzeit noch 30 Verfahren.

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Bußgeld-Fundraising, Bußgeld-Marketing


Die Verfahrensschwerpunkte liegen nach wie vor in den Universitätsstädten Mainz (1434 Verfahren) und Trier (997 Verfahren). Der Staatsanwaltschaft Koblenz wurden insgesamt 419 Verfahren und der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach 167 Verfahren vorgelegt.

In 1.515 Fällen erfolgte im Hinblick auf den vergleichsweise geringfügigen Schaden Einstellung des Verfahrens, in der Regel gegen eine Bußgeldauflage in abgestufter Höhe (§ 153 a StPO). In 457 Fällen wurde bei Gericht Strafbefehl beantragt (352 Fälle) bzw. Anklage erhoben (105 Fälle). In 40 Fällen wurde von der Verfolgung der betroffenen Jugendlichen im sogenannten Diversionsverfahren nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen abgesehen. 474 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht zu führen war.

28.01.2009

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